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Branche 12. Oktober 2022

Gaspreisbremse – Regelung mit Licht und Schatten

Die Anfang der Woche beschlossene Gaspreisbremse sei eine Regelung mit Licht und Schatten, kommentiert der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG).

Die Anfang der Woche beschlossene Gaspreisbremse sei eine Regelung mit Licht und Schatten, kommentiert der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG).

Die vorgeschlagenen 7 Cent Beschaffungspreis seien im internationalen Vergleich immer noch hohe Kosten, die die energieintensiven Betriebe, wie Gießereien, erst einmal stemmen können müssen. „Das ist kein Selbstläufer. Die Entlastung der Gas- und Fernwärmekunden nimmt durch die heute von der Kommission zur Senkung der Gaspreise beschlossenen Gaspreisbremse Form an“; so der BDG in einer Presseerklärung.

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Gießereiverband BDG: Schon jetzt vermehrt Insolvenzen

Zwar begrüßt der Branchenverband die Entscheidung, die zumindest in Teilen die für die mittelständische Industrie so wichtige Planungssicherheit herstelle. Doch weist der Verband auch auf die negativen Aspekte dieser Regelung hin. Die Situation könne nicht ernster sein, keine Gießerei sei in der Lage, international nicht wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise zu bezahlen.

Max Schumacher, Hauptgeschäftsführer des BDG, dazu: „Die Branche braucht dringend Entlastungen. Es kommt schon jetzt verstärkt zu immer mehr Insolvenzen und Betriebsschließungen gesunder Unternehmen. Die vorgeschlagenen Regelungen müssen unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt und die Verhandlungen zu einer Strompreisbremse sofort aufgenommen werden.“

Der BDG fordert neben einen Preisdeckel für Gas auch eine Deckelung des Strompreises.

Kommission schlägt Preisdeckel für 70 % des Gasverbrauchs vor

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat vorgeschlagen, für 70 % des Gasverbrauchs von Unternehmen, bemessen am Verbrauch des Jahres 2021, den Gaspreis bei 7 Cent/kWh zu deckeln. Für den verbleibenden Anteil wird der volle vertraglich vereinbarte Marktpreis fällig. Die gewährte Subvention wird über den Gaslieferanten organisiert. Dieser wird vom Staat liquiditätsneutral mit den notwendigen Mitteln ausgestattet. Für die Inanspruchnahme des Programms müssen Unternehmen sich bei ihrem Versorger anmelden. Die Regelung soll nach Vorstellung der Kommission zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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