Metalle pro Klima: Teilweise Strompreiskompensation nicht sachgerecht
Im Auftrag von Metalle pro Klima hat das Centrum für Europäische Politik (cep) eine Studie zur Reform der Strompreiskompensation veröffentlicht.
Die Studie gibt Empfehlungen im Hinblick auf die Überarbeitung der Beihilfeleitlinien für die vierte Emissionshandelsperiode ab 2021. Zentrale Aussage der Studie ist, dass aufgrund des Vorsorgeprinzips des EU-Umweltrechts eine Teilkompensation nicht sachgerecht sei. Das cep lehnt insbesondere die degressive Ausgestaltung der Strompreiskompensation ab und spricht sich für eine Härtefallregelung aus, die den nicht-kompensierten Eigenanteil der indirekten CO2-Zertifikatekosten, die Stromerzeuger an ihre Kunden weiterreichen, für Unternehmen begrenzt.
Das Centrum für Europäische Politik ist eine wissenschaftliche „Denkfabrik“ mit Sitz in Freiburg, die europäische Politikvorhaben juristisch und ökonomisch bewertet.
Metalle pro Klima
ist eine Klimaschutz-Initiative in der WirtschaftsVereinigung Metalle.
Die Studie „Reform der Strompreiskompensation – Empfehlungen für die Überarbeitung der ETS-Beihilfeleitlinien ab 2021“ finden Sie hier.
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