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Branche

EU verhängt Vergeltungsmaßnahmen gegen US-Einfuhren

Die EU-Kommission hat als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium „Ausgleichsmaßnahmen“ beschlossen, die am 22. Juni in Kraft getreten sind.

Die EU-Kommission hat als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium „Ausgleichsmaßnahmen“ beschlossen, die am 22. Juni in Kraft getreten sind.

Die Maßnahmen umfassen eine Liste von US-Produkten im Wert von 2,8 Mrd. Euro, auf deren Einfuhr an der EU-Grenze ein Sonderzoll zwischen 10 und 50 Prozent erhoben wird – zum Beispiel auf Stahl- und Aluminiumprodukte (Platten, Bleche und Streifen zwischen 0,2 und 6 mm; Zusatzzoll von 25%), landwirtschaftliche und andere Erzeugnisse wie Whisky, Tabak, T-Shirts und Motorräder.

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Die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström betonte: „Wir wollten nicht in dieser Position sein. Die einseitige und ungerechtfertigte Entscheidung der USA, der EU Stahl- und Aluminiumzölle aufzuerlegen, lässt uns jedoch keine andere Wahl. Die Regeln des internationalen Handels, die wir im Laufe der Jahre gemeinsam mit unseren amerikanischen Partnern entwickelt haben, können nicht ohne eine Reaktion unsererseits verletzt werden. Unsere Antwort ist maßvoll, verhältnismäßig und steht voll und ganz im Einklang mit den WTO-Regeln. Unnötig zu sagen, dass wenn die USA ihre Zölle abschaffen, wir auch unsere Maßnahmen abschaffen.“

Die EU plant Ausgleichsmaßnahmen in gleichem Umfang der von den USA verhängten Schutzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte im Warenwert von 6,4 Mrd. Euro. In einem ersten Schritt erhebt die EU nun Zölle auf importierte US-Produkte im Wert von 2,8 Mrd. Euro. Weitere Ausgleichszölle im Wert von 3,6 Mrd. Euro sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Ausgleichsmaßnahmen sind Teil der von der EU-Kommission zuvor skizzierten dreigliedrigen Reaktion. Dazu gehören auch die Einleitung einer Klage gegen die USA bei der Welthandelsorganisation sowie Maßnahmen zum Schutz des europäischen Marktes vor Störungen durch die Umleitung von Stahl und Aluminium vom US-Markt. Am 26. März wurde dazu eine Untersuchung eingeleitet. Die Kommission hat neun Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine entsprechende Entscheidung könnte bereits im Sommer getroffen werden.

Außerdem bereitet die Kommission ein Überwachungssystem für die Einfuhr von Aluminium vor.

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