Energieflexible Fabriken für eine erfolgreiche Energiewende
Die neue Richtlinie VDI 5207 Blatt 1 definiert den Prozess der Identifikation und Vermarktung von Energieflexibilität
Bis zum Jahr 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Sonne und Wind liefern ihre Energie allerdings nicht in gleichbleibender Stärke. Zwar sollen große Stromspeicher Stromschwankungen abfedern. Doch auch Unternehmen müssen ihren Teil leisten und ihre Nachfrage flexibler an das Stromangebot anpassen. Eine energieflexible Fabrik ermöglicht es Unternehmen, auf die Schwankungen der Strompreise zu reagieren und diese wirtschaftlich zu nutzen. Die neue Richtlinie VDI 5207 Blatt 1 definiert dazu den Prozess der Identifikation und Vermarktung von Energieflexibilität sowie die zugehörigen Begriffe.
VDI 5207 Blatt 1 behandelt speziell energieflexible Fabriken produzierender Unternehmen. Maßnahmen für Energieflexibilität sind u. a. Anpassung von Prozessstarts, Unterbrechung von Prozessen, Anpassung von Prozessparametern, Anpassung der Maschinenbelegung, Anpassung der Auftragsreihenfolge, Speicherung von Energie, Wechsel der Energiequelle, Anpassung von Pausenzeiten oder Anpassung von Schichtzeiten. Die Richtlinie entwickelt die Kennzahlen zur Energieflexibilität, erläutert die verschiedenen Beschaffungsmärkte und beschreibt Entscheidungswege. Sie zeigt zudem einen Prozess, wie Energieflexibilisierungspotenziale erkannt und nutzbar gemacht werden.
Herausgeber der Richtlinie VDI 5207 Blatt 1 „Energieflexible Fabrik - Grundlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL). Die Richtlinie erscheint im Oktober 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 81,- beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.12.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
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